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Netzentgelte
Kunden zahlen sogenannte Netzentgelte an die Betreiber von Strom- oder Gasnetzen. Diese Netzentgelte werden genutzt, um die Kosten, z.B. für Wartung, Instandhaltung, Erneuerung, Bau und laufenden Betrieb zu decken. Zusätzlich dürfen die Netzbetreiber eine gesetzlich festgeschriebene Rendite erwirtschaften. Der Endkunde zahlt diese Netzentgelte als Teil des Strom- und Erdgaspreises an seinen Energielieferanten, der die Gelder an den Netzbetreiber weiterleitet. Jede Zählerstelle muss ein Netzentgelt entrichten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen.
Grundlage für die Netzentgelte bilden gesetzliche Bestimmungen. Im Zentrum steht §20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sowie die Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen (StromNEV, GasNEV).
Höhe der Netzentgelte.

Netze sind Monopole. Das heißt, kein Unternehmen wird neben einem bestehenden Stromnetz ein zweites Netz errichten. Ein Wettbewerb zwischen Netzbetreibern ist ausgeschlossen. Die Netzentgelte werden staatlich reguliert, um Wettbewerb zu erzeugen. Dies nennt man Anreizregulierung. Netzbetreiber werden dabei untereinander verglichen.
Anhand dieser individuellen Effizienz wird festgelegt, wie viel ein Netzbetreiber maximal für die Netznutzung verlangen darf. Dies sind die sogenannten Erlösobergrenzen. In Deutschland ist auf Bundesebene die Bundesnetzagentur für die Kontrolle und Genehmigung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte zuständig. Bei kleineren Energieversorgungsunternehmen können Landesbehörden diese Aufgabe übernehmen.
Die Summe der Netzentgelte darf die vorgegebene Erlösobergrenze nicht überschreiten. Da die Erlöse für eine fünfjährige Periode im Vorfeld festgelegt werden, sind die Erlöse und die tatsächlich entstehenden Kosten des Netzbetreibers für diese Dauer voneinander entkoppelt. So wird der Netzbetreiber dazu angeregt, seine Kosten zu senken und produktiver zu wirtschaften.
Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, das Netzentgelt im Internet zu veröffentlichen. In der Rechnung ist die Höhe des Netzentgelts separat angegeben.
Die Netzentgelte, die auf Basis der individuellen Erlösobergrenzen der Netzbetreiber festgesetzt werden, unterscheiden sich regional in Deutschland und je nach Netzbetreiber. Höher sind die Netzentgelte in ländlichen Regionen, weil sich die Netzkosten auf weniger Verbraucher verteilen als in der Stadt. Auch das Alter und die Qualität der Netze beeinflussen die Höhe des Netzentgelts. In Ostdeutschland musste beispielsweise auf Grund des hohen Zubaus erneuerbarer Anlagen in einzelnen Regionen stark in den Netzausbau investiert werden, was sich in höheren Netzentgelten niederschlägt. So finden sich höchste Netzentgelte in den Regionen, in denen die Energiewende besonders weit fortgeschritten ist.
Vermiedene Netzentgelte.

Die vermiedenen Netzentgelte (vNE) wurden eingeführt, um eine Stromproduktion "vor Ort" zu fördern. Kleinere dezentrale Kraftwerke sollen den Strom dort produzieren, wo er verbraucht wird. Dies spart Netzausbau. Ein Teil dieser Ersparnis wird an die dezentralen Anlagen weitergegeben, um deren Attraktivität zu erhöhen.
Auch dezentrale Wind- und PV-Anlagen erhalten vermiedene Netzentgelte. Netzausbau vermeiden diese aber nicht. Im Gegenteil: Wind- und PV-Anlagen sind nicht steuerbar und produzieren nur Strom, wenn das Wetter dies zulässt. Zusätzlich sind sie größtenteils auf grüner Wiese entstanden. Sie verursachen daher umfangreiche Netzinvestitionen und treiben die Netzentgelte regional in die Höhe.
Eine Abschaffung der vNE für volatile Anlagen (Wind und PV) ist daher sinnvoll. Dies wird durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz ab 2018 schrittweise umgesetzt. So entfallen ab 2018 die vNE für alle neuen Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Außerdem werden die vNE für bestehende Anlagen bis 2020 schrittweise auf Null gesenkt.
Bedauerlicherweise werden auch steuerbare dezentrale Neuanlagen ab 2023 keine vNE mehr erhalten. Die Bundesregierung hat aber angekündigt zumindest für KWK für einen Ausgleich zu sorgen.
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Strompreis, Teil 1: Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Stromtarife bestehen u.a. aus einer pauschalen Grundgebühr und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Laut Bundesnetzagentur entfallen mehr als die Hälfte des Strompreises auf staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen. Ein knappes Viertel fällt für die regulierten Netzentgelte an, die Beschaffungskosten machen etwa 22 Prozent aus.

Netztarife für flexible Kunden: Durch die Energiewende steigt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, so dass es häufiger zu Netzengpässen und Netzeingriffen kommt. Beides führt zu hohen Kosten. Diese legt der Netzbetreiber über die Netzentgelte auf den Strompreis um. Zeitvariable Netztarife können hier Abhilfe schaffen, denn sie regen Stromverbraucher zu einem netzentlastenden Verhalten an.
