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Pressemitteilung | MITNETZ GAS

MITNETZ GAS prüft Gasnetzsicherheit in 300 Orten

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Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS) startet die jährliche Überprüfung ihres Rohrnetzbestandes. Der Verteilnetzbetreiber testet die Versorgungs- und Anschlussleitungen auf Dichtheit und Betriebssicherheit. MITNETZ GAS und Partnerfirmen setzen dabei je nach Gelände PKW, Quad oder Gasspürroller mit eingebauten Sonden ein. Teile des Rohnetzbestandes werden auch zu Fuß mit Sonden begangen.

In diesem Jahr werden 300 Orte mit rund 5.000 Kilometern Leitungen im Netzgebiet geprüft. Das Netzgebiet von MITNETZ GAS umfasst Westsachsen, das südliche Sachsen-Anhalt und Teile Thüringens und Brandenburgs.

MITNETZ GAS arbeitet mit mehreren Partnerfirmen zusammen. Die Monteure, die sich jederzeit mit ihrem Firmendienstausweis legitimieren können, benötigen teilweise Zutritt zu den Grundstücken, jedoch nicht zu den Haushalten selbst. Die Begehung umfasst nicht die Hausinstallationsleitungen, sondern endet am Netzanschluss. Die Überprüfungen sind für die Gaskunden kostenfrei. 

Bei Regen kann aus physikalischen Gründen keine Leitungsbegehung erfolgen. Falls der Zugang zu den Grundstücken nicht gewährleistet werden kann, hinterlässt MITNETZ GAS eine Benachrichtigung, in der eine erneute Begehung in dem betroffenen Gebiet angekündigt wird.   

Für Rückfragen der Anwohner steht die kostenlose Servicenummer 0800 2 120120 von Montag bis Freitag zwischen sieben und 20 Uhr zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartnerin

Cornelia Sommerfeld

Industriestraße 10 06184 Kabelsketal
T 0160 5 88 10 99 LinkedIn

Hintergrund

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS) mit Sitz in Kabelsketal ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS). Als Verteilnetzbetreiber ist MITNETZ GAS für Planung, Betrieb und Vermarktung der gepachteten Netze verantwortlich. Die Gasnetze haben eine Gesamtlänge von rund 7.000 Kilometern und erstrecken sich über Teile der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

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