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Fonds Energieeffizienz

Wir fördern Energiesparmaßnahmen.
enviaM und MITGAS unterstützen Kommunen im Rahmen des „Fonds Energieeffizienz Kommunen“ (FEK) bei Investitionen in Maßnahmen zur Einsparung von Strom und Erdgas sowie bei der Erstellung von Energiekonzepten. Anspruchsberechtigt sind Kommunen, mit denen enviaM und/oder MITGAS Konzessionsverträge abgeschlossen haben. Von 2007 bis einschließlich 2022 wurden 2.246 kommunale Energieeffizienzprojekte mit ca. 5,08 Mio Euro gefördert. Mit Umsetzung all dieser Projekte wird bis heute eine jährliche Energieeinsparung von rund 24 Millionen Kilowattstunden erzielt.
Die Projekte unterliegen dem Grundsatz der Regionalität, Transparenz und Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk wird auf Zukunftsorientierung und Innovationsgrad, Bildungsförderung, Förderung des Umweltbewusstseins und die Bedeutung für das öffentliche Leben sowie auf das Verhältnis Kosten/Energieeinsparung gelegt.
Energie-Einsparmaßnahmen.

Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Anteilseignerverbänden entwickelt. Seit 2012 ist MITGAS im Fonds integriert. Über die Förderkriterien und die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Jury, die sich aus vier Kommunalvertretern und vier Vertretern der enviaM zusammensetzt. Für besonders innovative Vorhaben bzw. Projekte, die auch einen Beitrag zur Förderung des Bewusstseins zum effizienten Umgang mit Energie leisten, kann die Jury bis maximal 10.000 Euro pro Projekt bewilligen. Die Förderhöchstgrenze pro Kommune ist abhängig von der Einwohnerzahl.
Einwohner | Förderhöchstbetrag pro Kommune Konzessions- vertrag Strom | Förderhöchstbetrag pro Kommune Konzessionsvertrag Strom und Gas |
---|---|---|
bis 500 | 1.000 € | 1.500 € |
bis 2.000 | 2.000 € | 3.000 € |
bis 10.000 | 3.000 € | 4.000 € |
über 10.000 | 5.000 € | 6.000 € |
Alle weiteren Kosten sind von der Kommune als Eigenanteil zu tragen. Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Erstellung von Energiekonzepten.
enviaM und MITGAS unterstützten die Kommunen auch bei der Erstellung von Energiekonzepten (Teilkonzepte und Wärmeberichte). Die Kommune trägt einen Eigenanteil von mindestens 15 %.
Antragsstellung.
Kommunen können jährlich einen Antrag zur Förderung von Energiesparmaßnahmen für Strom und Erdgas über den „Fonds Energieeffizienz Kommunen“ stellen. Nach zweimaliger Förderung kann frühestens nach einem Jahr erneut ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Anträge müssen bis spätestens 31. März des laufenden Jahres gestellt werden. Pro Kommune kann jährlich je ein Antrag zur Förderung von Einsparmaßnahmen für Strom und Erdgas bewilligt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Kommunal-Portal von enviaM und MITGAS.
Links und Downloads
Fragen? Unser Kommunalbetreuer für Ihre Region berät Sie gern bei der Antragstellung.