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Energiewende in Europa

Klimawandel, Umweltzerstörung und Krieg bedrohen Europa und die Welt. Die EU reagierte darauf mit dem European Green Deal und REPowerEU. Der Green Deal ist ein Konzept, um in der EU bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf Null zu reduzieren. REPowerEU hingegen ist die Reaktion auf den Angriffskrieg der russischen Föderation auf die Ukraine. Der Plan soll zu einer raschen Verringerung der Importabhängigkeit Europas von russischen fossilen Brennstoffen sowie zu einer Beschleunigung der Energiewende führen.

EU-Fahnen wehen vor Gebäude

European Green Deal – Europas Weg zur Klimaneutralität

Mit dem europäischen Green Deal soll der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft geschaffen werden.

Ein Drittel der Investitionen aus dem Aufbaupaket "NextGenerationEU" und dem Siebenjahreshaushalt der EU mit einem Umfang von insgesamt 1,8 Billionen Euro fließt in den Grünen Deal.

Vorteile des European Green Deal

Fit for 55

"Fit for 55" ist ein erstes großes Maßnahmenpaket zur Umsetzung des European Green Deal. Es verfolgt das Zwischenziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.

Damit sichert uns der europäische Green Deal ein besseres und gesünderes Leben durch:

Das Maßnahmenpaket beruht auf drei Säulen. So wird es neben der Überarbeitung und Erweiterung des zentralen EU-Zertifikatehandels für Treibhausgasemissionen eine Verschärfung der Ziele und Regeln in verschiedenen Bereichen geben.

Um mögliche soziale Ungleichgewichte auszugleichen, wird das "Fit for 55"- Maßnahmenpaket vom europäischen Klima-Sozialfond abgerundet.

Richtlinien und Verordnungen

Preise

-> Überarbeitung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems (Emission Trading System - ETS)

Der Emissionshandel ist das zentrale Element der Klimapolitik. Er findet auf europäischer Ebene bisher in der Energiewirtschaft, energieintensiven Industrie und im Flugverkehr Anwendung. Die Kommission hat nun das bisherige Emissionsreduktionsziel von 43 Prozent auf 61 Prozent gegenüber 2005 erhöht.

Konkrete Maßnahmen sind:

  • eine einmalige deutliche Verringerung der verfügbaren Menge an Emissionszertifikaten,
  • eine deutliche Erhöhung des jährlichen Reduktionsfaktors (prozentualer Faktor, um den die Gesamtmenge an Zertifikaten verringert wird) und
  • die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Erstzuteilung.

-> Ausweitung des Emissionshandelssystems auf den Schiffs- und Luftverkehr sowie Gebäude und Straßenverkehr

-> Einführung des EU-ETS II für Wärme und Verkehr ab 2027

Der EU-ETS II (Emissionshandelssystem 2) ist ein neues europäisches Instrument zur CO₂-Bepreisung, das ab 2027 vollständig in Kraft treten soll. Es ergänzt das bestehende EU-ETS I, das sich auf Industrie und Energieerzeugung konzentriert und erweitert den Anwendungsbereich auf neue Sektoren. Zielsektoren sind Gebäude, Straßenverkehr und weitere kleinere Sektoren, die bisher nicht vom EU-ETS I erfasst wurden. Deutschland plant aktuell die Umsetzung.

-> Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung (Energy Taxation Directive)

Veraltete Regelungen haben bisher die Nutzung von fossilen Brennstoffen angereizt. Nun soll Stimmigkeit zwischen der Besteuerung von Energieerzeugnissen und der EU-Klimapolitik hergestellt werden. Das Ziel dabei ist, eine emissionsbasierte Rangfolge der Energieträger zu etablieren, welche sich dann auch in der Besteuerung niederschlägt. So soll beispielsweise Strom geringer besteuert werden als Öl.

-> Verordnung über ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM)

Länder mit weniger strengen CO2-Reduktionszielen haben Kostenvorteile in der Produktion. Das setzt Anreize zur Verlagerung von Produktion und somit Treibhausgasemissionen in das nicht EU-Ausland. Das CO2-Grenzausgleichssystems soll dies verhindern, indem es die Kostenvorteile bei Importen abschöpft. 

Angewendet werden soll das System zunächst auf Treibhausgasemissionen bei der Herstellung von Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Strom. Neben CO2-Emissionen werden auch N2O-Emissionen aus der Herstellung bestimmter Chemikalien und PFC-Emissionen aus der Aluminiumherstellung berücksichtigt. Das System soll 2026 eingeführt werden. Von 2023 bis 2025 sollen Importeure die mit ihren Waren verbundenen Emissionen aber melden, ohne einen finanziellen Ausgleich zahlen zu müssen.

-> Reform des EU-Strommarktdesigns

Im Jahr 2024 hat die Europäische Union eine umfassende Reform des Strommarkts beschlossen. Auslöser waren die extremen Strompreisschwankungen im Jahr 2022, die durch den Ukrainekrieg und den Ausfall französischer Atomkraftwerke verursacht wurden. Ziel der Reform ist es, den europäischen Strommarkt widerstandsfähiger, bezahlbarer und klimafreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert und die Versorgungssicherheit erhöht werden.

Kernziele der Reform:

  • Stabilisierung der Strompreise
  • Förderung langfristiger Stromlieferverträge (z. B. Power Purchase Agreements)
  • Einführung von Contracts for Difference (CfD) zur gezielten Unterstützung erneuerbarer Energien
  • Beschleunigung des Ausbaus grüner Energiequellen
  • Stärkung der Resilienz gegenüber geopolitischen und marktbedingten Krisen

-> Aktionsplan für erschwingliche Energie

Die Europäische Kommission hat 2025 einen neuen Aktionsplan vorgestellt, der Einsparungen von 45 Milliarden Euro allein im Jahr 2025 vorsieht. Ziel ist es, die Energiepreise zu senken, Investitionen zu fördern und die Energieunion zu vollenden. Der Plan ist Teil der Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas im Zeitraum 2024 bis 2029.

Klimaziele

-> Überarbeitung Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation)

Die Lastenteilungsverordnung wird in Anlehnung an die neuen Sektoren im EU-ETS (Emissionsrechtehandel) erneuert. Diese sieht nun vor, dass für die Sektoren Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen stärkere Reduktionsziele gelten, welche jedoch für jeden Mitgliedsstaat einzeln festgelegt werden sollen. Als Berechnungsgrundlage dienen individuelle Faktoren wie das BIP pro Kopf oder der jeweilige Energiemix des Mitgliedstaates. Damit wird sichergestellt, dass jeder Mitgliedsstaat einen fairen Beitrag zu den europäischen Klimaschutzmaßnahmen leistet. 

-> Anpassung der Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry Regulation)

-> Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED III)

Diese Richtlinie wurde überarbeitet, um den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 42,5 % zu erhöhen (mit dem Ziel von 45 %). Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet im Juli 2025. Die ursprüngliche Zielvorgabe für den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 lag zuvor bei 40 Prozent. Sie verschärft die verbindlichen Ausbauziele für alle Mitgliedstaaten sowie die sektoralen Zielvorgaben, welche zuvor in der der Renewable Energy Directive festgelegt wurden:

  • Industrie: 1,6 % jährlicher Anstieg
  • Verkehr: 14,5 % Emissionsreduktion oder 29 % Anteil erneuerbarer Kraftstoffe

Vorrang für Erneuerbare bei Netzanschlüssen. Einführung von "Go-to"-Gebieten mit beschleunigten Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich Wind, Solar und andere Erneuerbare.

-> Überarbeitung der Energieeffizienz Richtlinie (Energy Efficiency Directive – EED)

Die überarbeitete EED ist seit September 2023 in Kraft. Damit werden die Mitgliedsstaaten zu doppelt so hohen Energieeinsparungen verpflichtet. Es soll außerdem der energieeffiziente Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze durch die Mitgliedsstaaten sichergestellt und gefördert werden. Des Weiteren wird der öffentliche Sektor zu einer jährlichen Renovierung von drei Prozent des Gebäudebestandes verpflichtet.

-> Net-Zero Industry Act

Diese neue Verordnung soll die Herstellung klimaneutraler Technologien in Europa fördern. Ziel: Bis 2030 sollen 40 % des EU-Bedarfs an Schlüsseltechnologien (z.B. PV, Wind, Batterien, Wärmepumpen) in der EU produziert werden.

Regeln

-> Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge

-> Überarbeitete Richtlinie über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Directiv - AFID) + Neu: Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Es sollen Ladekapazitäten nach Maßgabe der Absatzmengen emissionsfreier Fahrzeuge der Mitgliedsstaaten aufgebaut werden. Entlang der großen Verkehrsstraßen sind aller 60 Kilometer Ladestationen für elektrische Fahrzeuge und aller 150 Kilometer Ladestationen für wasserstoff-betriebene Fahrzeuge geplant. Des Weiteren erhalten alle Häfen und Flughäfen Zugang zu grünem Strom.

Um den Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 möglichst sozialverträglich zu gestalten, wird ein neuer Klima-Sozialfonds eingeführt. Dieser stellt 144,4 Milliarden Euro bis 2032 bereit, um soziale Härten durch den EU-ETS II abzufedern und wird zu gleichen Teilen aus dem Emissionshandel und den Mitgliedstaaten finanziert.

Mit REPowerEU aus der Energieabhängigkeit von Russland

REPowerEU ist ein ehrgeiziger und weitreichender Plan, dessen Ziel bis 2030 die vollständige Energieunabhängigkeit von Russland ist. REPowerEU verfolgt dabei zwei Hauptziele und zahlt damit auch auf den European Green Deal ein:

  1. Die Abhängigkeit Europas von fossilen Brennstoffen aus der russischen Föderation bis möglichst 2027 zu beenden, wobei der Verbrauch von russischem Gas bereits bis Ende 2022 um zwei Drittel gesenkt wurde.
  2. Langfristig die Sicherung der europäischen Energieversorgung sowie von Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz des EU Energiesystems durch eine kontrollierte Abkehr von diesen Beziehungen zur russischen Föderation.

In diesem Sinne sieht der Plan eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die sich auf vier Hauptpfeiler stützen:

  • Diversifizierung der Energieversorgung
  • Energieeinsparungen
  • beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien
  • Investitionen und Finanzierung

Seit Einführung des Plans hat sich der Anteil erneuerbarer Energien in der EU auf 47 % erhöht. Die EU konnte sich weitgehend von russischen fossilen Brennstoffen lösen. Neue Vorschriften zur Gasspeicherung und internationale Gasabkommen sichern die Versorgung zusätzlich ab.

EU-Taxonomie

Die sogenannte Taxonomieverordnung ist eine Maßnahme der Europäischen Union, um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu erleichtern. Sie ist ein Klassifizierungssystem für eine nachhaltige, vor allem klimaneutrale Wirtschaft und sorgt mit einheitlichen Begriffen und Definitionen für Klarheit. Unternehmen, Investoren, Finanzinstitutionen und die öffentliche Hand sollen mittels dieser Klassifizierung Projekte und Investments bewerten und deren Beitrag zu den Klimazielen abschätzen.

Die EU-Taxonomie orientiert sich dabei an den Umweltzielen der Europäischen Union. Damit legt sie fest, was als nachhaltig bezeichnet werden kann und was nicht.

Bei der Taxonomie handelt es sich um keinen Zwang zu nachhaltigem Wirtschaften. Es geht vielmehr um verpflichtende Kriterien, welche erfüllt werden müssen, wenn ein Unternehmen ein nachhaltiges Label z.B. auf dem Kapitalmarkt erhalten möchte.

Bei der Klassifizierung von bestimmten Energieformen gibt es allerdings Konflikte. So gelten auch Atom- und Gasenergie vorerst als "grün". Kernenergie wird dabei als sichere und CO2-ärmere Energieform bezeichnet. Der aus Gas gewonnene Strom wiederum wird als wichtiger Baustein im Europäischen Übergang von der fossilen zur erneuerbaren Energie angesehen. Beide Klassifizierungen haben bei einzelnen Mitgliedsstaaten Kritik ausgelöst.

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Catrin Glücksmann

Leiterin Unternehmenskommunikation und Politik
Chemnitztalstr. 13 09114 Chemnitz