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Förderungen für Elektrofahrzeuge

Aktuell gibt es rund 1,6 Millionen Elektroautos in Deutschland. 2022 war die Hälfte aller PKW-Neuzulassungen mit alternativen Antrieben ausgestattet. Allerdings sind die Zulassungszahlen zu Beginn des Jahres 2023 aufgrund der Absenkung der Kaufprämien bei E-Autos und dem Wegfall der Förderung von Plug-in-Hybriden stark rückläufig.

Elektroauto beim Laden

Politische Rahmenbedingungen

Die entscheidende Rolle der Elektromobilität für eine Verkehrswende wurde in Deutschland politisch frühzeitig erkannt. Im Integrierten Energie- und Klimaprogramm erklärte die Bundesregierung 2007 die Förderung der Elektromobilität zu einem entscheidenden Baustein für den Klimaschutz. Zwei Jahre später folgte der "Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität", 2011 dann das "Regierungsprogramm Elektromobilität". Seit Juni 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz in Kraft. Kommunen haben so die Möglichkeit, Fahrern von Elektroautos Sonderrechte einzuräumen, etwa kostenlose Parkplätze - nicht nur an Ladestationen - zur Verfügung zu stellen, und sie von Zufahrtsbeschränkungen auf Grund der geringen Lärm- und Abgasbelastung auszunehmen. Um die Nutzung dieser Vorteile sichtbar zu machen, haben die meisten Elektrofahrzeuge ein spezielles Kennzeichen mit einem E.

Umweltbonus für Elektroautos

Mieter laden Elektroauto zuhause

Um Autokäufern einen Anreiz zu bieten, unterstützt der Staat die Anschaffung eines E-Autos mit dem so genannten Umweltbonus. Reine Batterieelektrofahrzeuge wurden bis Ende 2022 mit bis zu 9.000 Euro und Hybridfahrzeuge mit bis zu 5.625 Euro gefördert. Ab 2023 bis Ende 2025 fällt der Betrag geringer aus. Auch der Kauf von Hybridfahrzeugen wird nicht mehr unterstützt. Somit beträgt der aktuelle Förderungsanteil nur noch 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Ab 2024 sollen die Förderungen weiter sinken. Außerdem richtet sich die Prämie ab 1. August 2023 ausschließlich an Privatpersonen.

Prüfung der Förderfähigkeit

2022 wurden bereits einige Plug-in-Hybride von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen. Informationen dazu gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Über die Höhe der Förderung entscheidet das Datum der Zulassung. Erst danach wird der Antrag gestellt.

Förderfähig Fahrzeuge

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.
  • Gebrauchtwagen, die nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden, und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
  • Das E-Auto muss mindestens 12 Monate auf den Antragsteller zugelassen sein. Der Verkauf des Fahrzeugs muss an das Bafa gemeldet werden.
  • Die Mindesthaltedauer von Leasingfahrzeugen erhöht sich auf 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten bzw. auf 24 Monate bei einer Laufzeit von über 23 Monaten. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung, alle anderen werden entsprechend angepasst.

Der Antrag auf Förderung muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung erfolgen.

Steuerfreiheit für das E-Auto

Die Bundesregierung möchte die CO2-Emission im Verkehrssektor um 40 bis 42 Prozent verringern. Daher hat sie im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an den CO2-Emissionen auszurichten. So fließt zukünftig eine Klimakomponente in die Kfz-Steuer ein, welche sich am CO2-Ausstoß des Fahrzeugs orientiert. Für reine E-Autos gilt weiterhin eine Steuerbefreiung für maximal zehn Jahre bis spätestens zum 31.12.2030.

Elektromobilität in der enviaM-Gruppe

Die enviaM-Gruppe unterstützt die Entwicklung der Elektromobilität in Ostdeutschland. Öffentliche Ladesäulen, Sharing-Angebote, ein Elektromobilitäts-Programm für Kommunen, Forschungsprojekte zur Ladeinfrastruktur und ein stetig wachsender Fuhrpark an Elektrofahrzeugen gehören dazu.

Klimafreundliche Dienstleistungen

Bündelprodukt Solar Elektroauto

Seit 2021 gibt es in der enviaM-Gruppe eine neue Energiedienstleistung: Privat- und Gewerbekunden, die eine Photovoltaikanlage und eine Elektro-Ladestation besitzen, können ihre Solaranlage mit der Ladebox kombinieren. Mit dem enviaM-Energiemanagementsystem HEMS wird sichergestellt, dass der Strom aus der Photovoltaikanlage nicht in das öffentliche Stromnetz fließt, sondern für das Auftanken des Elektrofahrzeugs verwendet wird. Auf diese Weise kann der selbst erzeugte Ökostrom noch besser für den Eigenverbrauch genutzt werden.

Die Energieverbraucher wollen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Denn ohne ihre Mitwirkung kann die Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 nicht erreicht werden. Wir unterstützen unsere Kunden gern mit klimafreundlichen Produkten und Dienstleistungen und werden unser Angebot weiter ausbauen.
Dr. Andreas Auerbach
enviaM-Vorstand Vertrieb
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Catrin Glücksmann

Leiterin Unternehmenskommunikation und Politik
Chemnitztalstr. 13 09114 Chemnitz