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Klimaschutz
Mit dem "Klimaschutzgesetz 2021" reagierte die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die bisherigen Klimaschutzziele mit Blick auf die Lebensgrundlage der jüngeren Generationen nicht ausreichen. Die Novelle gibt anspruchsvollere Sektorpfade zur Emissionsreduktion vor und legt fest, dass Deutschland 2045 die Klimaneutralität erreichen soll. 2022 wurden dafür im sogenannten "Osterpaket" höhere Ausbauziele für Erneuerbare Energien, vor allem Wind und Photovoltaik, vereinbart. Zusätzlich legt das Wind-an-Land-Gesetz verbindliche Flächenziele für Wind fest. 2023 folgen weitere Maßnahmenpakete für die Wärmewende.

Ehrgeizige Ziele zur Emissionsreduktion
Das Klimaschutzgesetz (KSG) hat zum Ziel, die Vorgaben des Klimaschutzplans 2050 mithilfe konkreter Vorgaben zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu erreichen.
Mit der neuen Zielmarke 2045 werden ehrgeizigere Zwischenziele notwendig. Unter anderem steigt das Ziel für 2030 von 55 auf 65 Prozent Emissionsreduktion im Vergleich zu 1990. Auch für die einzelnen Sektoren wurden strengere Vorgaben beschlossen. Vor allem die Energiewirtschaft und die Industrie müssen mit 67 bzw. 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zusätzlich zu den Einsparzielen des KSG besonders stark ihre Emissionen reduzieren.
Von zentraler Bedeutung ist der Umbau der Energiewirtschaft. In diesem Sektor wurden mit der Energiewende bereits entsprechende Weichenstellungen vorgenommen. So soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich ausgebaut und im Gegenzug die Stromerzeugung aus klimaschädlichen fossilen Energien zurückgefahren werden.
Das steckt im Osterpaket 2022
Das sogenannte Osterpaket ist ein erstes Maßnahmenbündel zur Umsetzung des ambitionierten Klimaschutzgesetzes 2021. Es ist zudem unter dem Eindruck des Angriffes der Russischen Föderation auf die Ukraine und den daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten entstanden. Im Zentrum des Paketes steht das Erneuerbare Energie Gesetz 2023, dass den Ausbau der Erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen soll. Ziel ist es, das Stromsystem bereits 2030 mit 80 Prozent Erneuerbarer Energien zu füllen (zuvor 65 Prozent). Bis 2035 soll schließlich eine komplett klimaneutrale Stromversorgung sichergestellt werden (zuvor bis 2050).
Die jährlichen Ausschreibungsmengen des EEG für Erneuerbare Energien, allen voran Wind an Land und Photovoltaik, werden dafür deutlich erhöht. Zusätzlich räumen EEG und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Erneuerbaren und ihren Hochspannungsnetzen zukünftig ein "überragendes öffentliches Interesse" ein, dass in schnelleren Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren münden soll.
Auch die Ausschreibungsmengen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) werden erhöht und die Genehmigung vereinfacht. Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen zum beschleunigten Übertragungsnetzausbau auf den Weg gebracht.
Mehr Fläche für die Windkraft

Bislang sind bundesweit ca. 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen. Davon sind allerdings nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar und somit die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien nicht zu schaffen. Bundestag und Bundesrat haben daher im Juli 2022 das "Windenergieflächenbedarfsgesetz" (auch Wind-an-Land-Gesetz) verabschiedet, das am 01. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet die Bundesländer, bis 2032 mindestens 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Zusätzlich gibt das Gesetz ein Zwischenziel von 1,4 Prozent im Jahr 2027 vor. Jedes Bundesland soll dabei einen angemessenen Beitrag für die benötigten Flächen leisten. Je nach geographischen Gegebenheiten schwanken die bundeslandspezifischen Vorgaben zwischen 1,8 und 2,2 Prozent. Lediglich die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen müssen aufgrund ihrer hohen Siedlungsdichte und der hohen Flächenkonkurrenz weniger Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung stellen. Auch dürfen die Bundesländer weiterhin selbst über die Mindestabstände von Windanlagen zur Wohnbebauung entscheiden. Sie müssen aber sicherstellen, dass sie ihre Flächenziele termingerecht erreichen. Schaffen sie dies nicht, werden die bundeslandspezifischen Mindestabstandsregeln außer Kraft gesetzt.
Energiewende regional
Klimaschutz und Energiewende geht alle an – auch die Bundesländer. Deshalb haben die Länder, basierend auf dem Plan der Bundesregierung, eigene Klimaschutzpläne erarbeitet, die individuell an das jeweilige Bundesland angepasst sind. Damit tragen sie aktiv zum Erreichen der Klimaschutzziele bei.
Sachsens Energie- und Klimaprogramm 2021
Das Energie- und Klimaprogramm (EKP) 2021 des Freistaates Sachsen schlägt für neun Handlungsfelder Ziele und Rahmenbedingungen vor, die Sachsen in eine klimaneutrale Zukunft führen sollen. Zu den Handlungsfeldern zählen einerseits die Emittenten, wie der Gebäude-, Mobilitäts- oder Stromsektor.
Darüber hinaus legt das EKP 2021 konkrete Ausbauziele für die Erneuerbaren fest. So sollen 2024 zusätzlich 4 TWh erneuerbare Energien erzeugt werden, bis 2030 sogar 10 TWh. Hier steht vor allem die Windenergie im Fokus, aber auch der Ausbau der Photovoltaik.

Die Forcierung der Sektorenkopplung, der intelligente Ausbau der Stromnetze sowie Speichertechnologien sind weitere Schwerpunkte. Die Wasserstoffwirtschaft genießt dabei besondere Aufmerksamkeit, die sich in der Wasserstoffstrategie Sachsen manifestiert.
Eine tragende Rolle beim Klimaschutz und der Klimaanpassung kommt laut EKP 2021 den Kommunen zu, aber auch dem Forschungs- und Bildungssektor.
Aufbauend auf die im Programm genannten Ziele erarbeitet eine Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung durch die zuständigen Ressorts überwacht werden sollen.
Sachsen-Anhalts Klima- und Energiekonzept
Auch Sachsen-Anhalt hat ein eigenes Klima- und Energiekonzept (KEK) verabschiedet. Dieses enthält 72 konkrete Maßnahmen in fünf Feldern:
- Energiewirtschaft
- Gebäude
- Verkehr
- Industrie
- Wirtschaft
- Land- und Forstwirtschaft
Mit diesen Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen auf 31,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent jährlich gesenkt werden. Dies entspricht einer weiteren Reduzierung der Emissionen um 1,8 Millionen Tonnen pro Jahr. Als besonders effektiv stellt das Konzept den Ausbau der Photovoltaik und die Elektromobilität für Fahrzeuge heraus. Außerdem werden die Bedeutung der Sektorkopplung im Bereich der Energienetze sowie die Notwendigkeit der Digitalisierung auf allen Ebenen der Energiewende betont. Die Umsetzung und Ergebnisse der Maßnahmen werden wissenschaftlich überwacht.
Umfrage: Generation Greta zur Klimapolitik der Bundesregierung
Das IMK Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung, Erfurt, führte im Auftrag der enviaM-Gruppe im Februar 2021 eine Online-Befragung durch. Angesprochen wurden 500 Personen in Ostdeutschland und 890 Personen in Gesamtdeutschland im Alter von 16 bis 26 Jahren.
Die Generation Greta in Ostdeutschland ist beim Klimaschutz weiterhin unzufrieden mit der Bundesregierung. Lediglich 35 Prozent der Befragten stellen der Klimapolitik der Großen Koalition ein gutes Zeugnis aus.
Die von der Bundesregierung vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen gehen den 16- bis 26-jährigen nicht weit genug. Zwar begrüßen 73 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien; 69 Prozent die Förderung von Wasserstoff-Anwendungen; 65 Prozent den Kohleausstieg und 55 Prozent die Förderung der Elektromobilität. Doch glauben nur 33 Prozent daran, dass die Klimaschutzziele mit der jetzigen Klimapolitik erreicht werden.
Wären sie selbst Bundeskanzler, würden die Jugendlichen als erstes das Klima schützen. Für 74 Prozent von ihnen hat der Klimaschutz Vorrang vor Wirtschaftswachstum. Das Klimabewusstsein spiegelt sich auch im Konsum- und Mobilitätsverhalten wider. 73 Prozent sind bereit, für ökologische Produkte mehr Geld auszugeben. 66 Prozent sprechen sich für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs anstelle des Individualverkehrs aus.
Die Generation Greta wird unter den Folgen des Klimawandels mehr als jede andere Generation vor ihr leiden, wenn wir hier nicht vehement gegensteuern. Deshalb findet ihre Forderung, dass wir beim Klimaschutz mehr tun müssen, meine volle Unterstützung. Bestätigt sehe ich mich darin auch im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Sinne der Generationengerechtigkeit verstärkte Anstrengungen in der Klimapolitik verlangt.
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Europäische Energie- und Klimapolitik
Nach langen Verhandlungen einigten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 2021 auf neue Klimaziele – den "European Green Deal". Im Zentrum steht dabei eine Reduktion der CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 und vollständige Klimaneutralität der EU bis 2050. Ob die Maßnahmen zum Erreichen der gesteckten Ziele ausreichen, wird in Zukunft ein mit 15 Experten besetzter Klimarat überwachen.